Einfuhr von Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten weiterhin bis 31. März 2012 verboten

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2011 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2011/402/EU der Kommission über Sofortmaßnahmen hinsichtlich Bockshornkleesamen sowie bestimmter Samen und Bohnen aus Ägypten

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