Erneute Ausnahmegenehmigung von Ethephon in Kakis

Wie bereits im letzten Jahr, gibt es auch für die laufenden Kaki-Saison eine Ausnahmegenehmigung von Ethephon in spanischen Kakis (Diospyros kaki) von Seiten des spanischen Landwirtschaftsministeriums. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juni bis zum 15. Dezember 2014. Die Wartezeit beträgt 15 Tage. Der Wirkstoff ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zugelassen.

Zu beachten gilt, dass der Grenzwert nach VO (EU) 396/2005 ist mit 0,05* mg/kg bei Kakis festgesetzt ist und es hierdurch nach einem Einsatz mitunter zu Überschreitungen der Spezifikationen kommen kann.

Die akute Referenzdosis würde sowohl nach dem PRIMo, als auch nach den üblichen Laborberechnungen bei einer Konzentration von über 1,25 mg/kg überschritten.

Es wird empfohlen, den Wirkstoff von Anfang Oktober bis voraussichtlich Ende November mit in das Untersuchungsspektrum aufzunehmen. Danach ist mit einer natürlichen Reife der Früchte zu rechnen, was den Einsatz und somit auch den Nachweis unwahrscheinlicher macht.

QUELLEN:

DG SANCO, 2014, http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm

Junta de Andalucía, Consejería de Agricultura, Pesca y Desarrollo Rural, 2014, http://www.juntadeandalucia.es/agriculturaypesca/portal/export/sites/default/comun/galerias/galeriaDescargas/cap/agricultura-ganaderia/agricultura/Sanidad-Vegetal/Productos-fitosanitarios/Autorizaciones-provisionales/MODIFICACIx N_DE_AUTORIZACIxN_EXCEPCIONAL_ETEFxN_ACEITUNA_DE_MESA_PARA_INCLUIR_CAQUI.pdf

Ministerio de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente, 2014, http://www.magrama.gob.es/es/agricultura/temas/sanidad-vegetal/productos-fitosanitarios/registro/productos/proexi.asp?IdFormulado=1276

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