Posts Tagged ‘Landwirtschaft’

Zitrusfrüchte (Oktober)

Freitag, Oktober 10th, 2014

In Spanien hat bekanntlich die Ernte der frühen Clementinen- und Mandarinensorten begonnen. Derzeit kommen die Früchte aufgrund der relativ hohen Temperaturen mit unzureichender Ausfärbung in die Packhäuser und müssen dort entgrünt werden. Hierfür werden die Früchte während mehrere Tage bei Raumtemperatur gelagert und mit Ethylen begast. Derzeit gilt es für den Handel folgende Dinge zu beachten:

  • •Zum einen sind bei den extrafrühen Sorten die Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte mitunter sehr kurz. Somit können noch mehrere Rückstände – und diese in höheren Konzentrationen – aus der landwirtschaftlichen Produktion festgestellt werden, als im späteren Verlauf der Saison. •
  • Die derzeit relativ hohen Temperaturen in den Hauptanbauregionen, verbunden mit den ergiebigen Regenfällen der vergangenen Wochen, hat zu einem Anstieg von Schädlingen und Krankheiten in den Plantagen geführt. Die Anlieferung von mit Pilzsporen infizierten Früchte ist entsprechend hoch, sodass sich viele Packhäuser gezwungen sehen, bei der Warenanlieferung durch die Landwirte entsprechende Fungizidmaßnahme durchzuführen. Auch werden verstärkt bei der Wachsung der Früchte weitere Fungizide eingesetzt. Beide Anwendungen sind zur Zeit oftmals unvermeidbar, um den Verderb während der Logistik so gering wie möglich zu halten. Nachteilig erweist sich dies jedoch im Hinblick auf jene Kundenanforderungen, welche nur eine reduzierte Anzahl von Rückständen zulassen. Hier kann es in den kommenden Wochen zu Problemen kommen. •
  • Der nicht sachgerechte Einsatz von Ethylen kann zu deutlichen Qualitätseinbußen führen. Auch kann es in den Packhäusern mit einer nur unzureichende Nacherntebehandlung mitunter zu gesteigertem Verderb durch die latente Keimbelastung kommen. •
  • Daneben gilt es gerade zu Beginn der Saison den inneren Reifezustand der Früchte (Brix und Säure) regelmäßig zu kontrollieren, da auch ungenügend reife Früchte durch die Ethylenbehandlung farblich Umschlagen. •

Sonstiges: •

  • Einige Züchter haben neue Frühlingssorten von Mandarinen auf den Markt gebracht, welche den Erntezeitraum Februar – Mai abdecken sollen, und somit in die Gruppe Nadorcott – Murcott – Ortanique fallen. Bleibt abzuwarten, welche Marktakzeptanz diese Sorten erreichen werden.
  • Die kommenden Tage ist in den Anbaugebieten Córdoba, Huelva und Sevilla mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen, bei weiterhin milden Nachttemperaturen von über 12 ºC. In Levante rechnet man mit relativ sonnigem Wetter und nur vereinzelten Niederschlägen bei spätsommerlichen Temperaturen.

Erneute Ausnahmegenehmigung von Ethephon in Kakis

Freitag, Oktober 3rd, 2014

Wie bereits im letzten Jahr, gibt es auch für die laufenden Kaki-Saison eine Ausnahmegenehmigung von Ethephon in spanischen Kakis (Diospyros kaki) von Seiten des spanischen Landwirtschaftsministeriums. Der Anwendungszeitraum erstreckt sich vom 1. Juni bis zum 15. Dezember 2014. Die Wartezeit beträgt 15 Tage. Der Wirkstoff ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zugelassen.

Zu beachten gilt, dass der Grenzwert nach VO (EU) 396/2005 ist mit 0,05* mg/kg bei Kakis festgesetzt ist und es hierdurch nach einem Einsatz mitunter zu Überschreitungen der Spezifikationen kommen kann.

Die akute Referenzdosis würde sowohl nach dem PRIMo, als auch nach den üblichen Laborberechnungen bei einer Konzentration von über 1,25 mg/kg überschritten.

Es wird empfohlen, den Wirkstoff von Anfang Oktober bis voraussichtlich Ende November mit in das Untersuchungsspektrum aufzunehmen. Danach ist mit einer natürlichen Reife der Früchte zu rechnen, was den Einsatz und somit auch den Nachweis unwahrscheinlicher macht.

QUELLEN:

DG SANCO, 2014, http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm

Junta de Andalucía, Consejería de Agricultura, Pesca y Desarrollo Rural, 2014, http://www.juntadeandalucia.es/agriculturaypesca/portal/export/sites/default/comun/galerias/galeriaDescargas/cap/agricultura-ganaderia/agricultura/Sanidad-Vegetal/Productos-fitosanitarios/Autorizaciones-provisionales/MODIFICACIx N_DE_AUTORIZACIxN_EXCEPCIONAL_ETEFxN_ACEITUNA_DE_MESA_PARA_INCLUIR_CAQUI.pdf

Ministerio de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente, 2014, http://www.magrama.gob.es/es/agricultura/temas/sanidad-vegetal/productos-fitosanitarios/registro/productos/proexi.asp?IdFormulado=1276

Ausnahmegenehmigung von Ethephon in Kakis

Dienstag, Oktober 8th, 2013

Vor dem Hintergrund von vermehrten Nachweisen des Reiferegulators Ethephon in spanischen Kakis (Diospyros kaki), gilt zu beachten, dass für den Zeitraum vom 1. Sep. bis 15. Dez. 2013 eine Ausnahmeregelung von Seiten des spanischen Landwirtschaftsministeriums für dessen Einsatz in der Kultur vorliegt.

Der Wirkstoff ist gemäss der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zugelassen. In Spanien liegt eine Genehmigung für den Einsatz in den Kulturen Apfel und Baumwolle vor. Neben Kakis gibt es zur Zeit Ausnahmeregelungen für Tafeltrauben und Ananas (Stand 10. September 2013).

Der Grenzwert ist mit 0.05 mg/kg bei Kakis festgesetzt, die ARfD mit 0,05.

QUELLEN:
DG SANCO, 2013, http://ec.europa.eu/sanco_pesticides/public/index.cfm
Junta de Andalucía, Consejería de Agricultura, Pesca y Desarrollo Rural, 2013, http://www.juntadeandalucia.es/agriculturaypesca/portal/export/sites/default/comun/galerias/galeriaDescargas/cap/agricultura-ganaderia/agricultura/Sanidad-Vegetal/Productos-fitosanitarios/Autorizaciones-provisionales/AUTORIZACIxN_EXCEPCIONAL_ETEFON_CAQUI.pdf
Ministerio de Agricultura, Alimentación y Medio Ambiente, 2013, http://www.magrama.gob.es/agricultura/pags/fitos/registro/productos/pdf/16103.pdf

Genehmigung des Wirkstoffs Bitertanol gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1278/2011 der Kommission vom 8. Dezember 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Bitertanol gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie zur Änderung des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission und der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Nitrate in Lebensmitteln

Donnerstag, Dezember 15th, 2011

VERORDNUNG (EU) Nr. 1258/2011 DER KOMMISSION vom 2. Dezember 2011 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 bezüglich der Höchstgehalte für Nitrate in
Lebensmitteln

Demnach gelten folgende Höchstgehalte für Nitrat

Erzeugnis Höchstgehalt (mg NO3/kg)
1.1 Frischer Spinat (Spinacia oleracea) 3 500
1.2 Haltbar gemachter, tiefgefrorener oder gefro­rener Spinat 2 000
1.3 Frischer Salat (Lactuca sativa L.) (unter Glas/ Folie angebauter Salat und Freilandsalat) au­ßer unter Nr. 1.4 aufgeführter Salat
Ernte vom 1. Oktober bis 31. März:
unter Glas/Folie angebauter Salat 5 000
im Freiland angebauter Salat 4 000
Ernte vom 1. April bis 30. September:
unter Glas/Folie angebauter Salat 4 000
im Freiland angebauter Salat 3 000
1.4 Salat des Typs ‚Eisberg‘ unter Glas/Folie angebauter Salat

im Freiland angebauter Salat

2 500

2 000

1.5 Rucola (Eruca sativa, Diplotaxis sp, Brassica te­nuifolia, Sisymbrium tenuifolium) Ernte vom 1. Oktober bis 31. März:

Ernte vom 1. April bis 30. September:

7 000

6 000

1.6 Getreidebeikost und andere Beikost für Säug­linge und Kleinkinder 200

Chlorpyrifos, der ständige Begleiter

Donnerstag, November 17th, 2011

Chlorpyrifos, aus der Gruppe der Thiophosphorsäureester, wirkt als Insektizid mit Berührungs-, Fraß- und Atemwirkung. Es wird durch Blätter und Wurzeln absorbiert und wirkt als Hemmstoff der Cholinesterase.
Im Wasser hydrolysiert Chlorpyrifos nur langsam, im Boden werden Halbwertszeiten von bis zu 4 Monaten beobachtet. Chlorpyrifos zeigt eine Tendenz zur Bioakkumulation.
Der Nachweis erfolgt gängiger Weise über die GC/MS.

In Spanien ist der Wirkstoff in 11 verschiedenen Formulierungen zugelassen und in 70 Handelsprodukten enthalten. Die Zulassung erstreckt sich auf 41 Kulturen und 46 Schädlinge, bzw. Schädlingsgruppe mit insgesamt 149 Indikationszulassungen.
Der Wirkstoff findet allgemein wegen seiner Preis/Leistung eine breite Anwendung. Alleine für Zitrusfrüchte gibt es 7 Indikationszulassungen und bildet bei nahezu allen Erzeugern einen festen Bestandteil im Pflanzenschutzmanagement. Daraus leitet sich der ständige Nachweis des Wirkstoffes im Rückstandsmonitoring ab, sprich bei etwa 90% aller untersuchten Proben. Während bei Clementinen dank der relativ hohen Höchstmenge von 2,00 mg/kg und einer durchschnittlich gefunden Konzentration von 0,13 mg/kg selten Probleme bei der Auslastung der Höchstmenge sowohl in der Einzelwirkstoffbetrachtung als auch in der Summenbetrachtung auftreten, kommt es bei Orangen immer wieder zu Problemen, gerade im Hinblick auf die Kundenspezifikationen. Zwar ist der durchschnittliche Nachweis mit 0,08 mg/kg verhältnismäßig gering, jedoch macht sich die deutlich niedrigere Höchstmenge mit 0,30 mg/kg negativ bemerkbar, da schon im Durchschnitt eine Auslastung der Höchstmenge bei Orangen von 27% gegenüber 7% bei Clementinen zu verzeichnen ist. Auch spielt der Wirkstoff eine nicht unerhebliche Bedeutung bei der Wirkstoffanzahl je Untersuchungsergebnis. Zwar zeigen stichprobenartige Untersuchungen im Wareneingang, dass die Zitrusfrüchte mit maximal 3 Wirkstoffen belastet sind, jedoch verhindern die nachfolgenden Verarbeitungsstufen eine 100%-ige, erzeugerreine Konfektion im Packstück, sodass immer wieder technisch nicht vermeidbare Vermischungen von Herkünften vorkommen, welche im ungünstigsten Fall eine Aufsummierung der Wirkstoffe in der Abgangsprobe nach sich ziehen. Auch setzen sich die Gesamtpartien oftmals aus vielen Herkünften zusammen, sodass bei einer repräsentativen Probenahme im Wareneingang auf der Handelsplattform, bei welcher aus verschiedenen Paletten Teilproben gezogen werden, die Gefahr einer Vermischung von Erzeugern als außerordentlich hoch einzustufen ist. Der zusätzliche Einsatz von Nacherntebehandlungsmitteln kommt schließlich erschwerend hinzu.

Fazit

Ein Ersatz oder gar Verzicht des Wirkstoffes im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion stellt sich aktuell als äußerst schwierig dar, sodass auch zukünftig der Nachweis ein fester Bestandteil im Monitoring sein wird. Auch gibt es derzeit nur wenige, agronomisch sinnvolle Strategien, um die gefundenen Konzentrationen weiter zu minimieren. Zwar sind Ansätze im Bereich der Wirkstoffanzahl zumindest aus technischer Sicht denkbar, welche jedoch vermutlich nicht ohne Abstriche auf der wirtschaftlichen Seite auskommen werden.

Genehmigung des Wirkstoffs Prochloraz

Freitag, November 11th, 2011

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1143/2011 DER KOMMISSION
vom 10. November 2011 zur Genehmigung des Wirkstoffs Prochloraz gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Nichterneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Cinidonethyl und Nichtgenehmigung des Wirkstoffs 2-Naphthyloxyessigsäure

Donnerstag, November 10th, 2011

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1134/2011 DER KOMMISSION
vom 9. November 2011 zur Nichterneuerung der Genehmigung des Wirkstoffs Cinidonethyl gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Betroffene Produkte / Kulturen / letzter zulässiger Anwendungstermin in Deutschland:

LOTUS, NUD 647 00 H, ORBIT / ACKERBAU, HOPFEN / 31.03.2014

Betroffene Produkte / Kulturen / letzter zulässiger Anwendungstermin in Spanien:

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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1134/2011 DER KOMMISSION
vom 7. November 2011 zur Nichtgenehmigung des Wirkstoffs 2-Naphthyloxyessigsäure gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Betroffene Produkte / Kulturen / letzter zulässiger Anwendungstermin in Deutschland:

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Betroffene Produkte / Kulturen / letzter zulässiger Anwendungstermin in Spanien:

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EFSA hat ihren dritten Jahresbericht über Pestizidrückstände veröffentlicht

Mittwoch, November 9th, 2011

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die unten stehende Pressemitteilung herausgebracht. Bemerkenswert sind hierbei die Einschätzungen der Behörde bezüglich der kurzzeitigen (akuten) Exposition, in denen sie die Risiken für Verbraucher, auf Grund einer Beanstandungsquote von 0,01% bei der akuten Referenzdosis, als unwahrscheinlich einstuft.

“Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihren dritten Jahresbericht über Pestizidrückstände veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die Pestizidrückstände in Lebensmitteln in der Europäischen Union im Jahr 2009 und bewertet die Verbraucherexposition gegenüber diesen Rückständen durch die Ernährung. Dem Bericht zufolge steigt die Einhaltungsquote weiter: 97,4 % der analysierten Proben liegen unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten (MRL) von Pestiziden – ein Anstieg gegenüber 2008 von knapp einem Prozentpunkt.

In dem von der EU koordinierten Teil des Überwachungsprogramms[1], mit dem direkt vergleichbare Daten aus den berichtenden Ländern für die Bewertung der Ernährungsexposition erhoben werden sollen, waren 61,4 % der Proben frei von messbaren Pestizidrückständen. Im Vergleich zum Jahr 2006, in dem zuletzt dieselben Lebensmittelerzeugnisse pflanzlicher Herkunft im Rahmen eines von der EU koordinierten Programms analysiert worden waren, ist die MRL-Überschreitungsquote von 4,4 % auf 1,4 % zurückgegangen[2]. Der EFSA zufolge lasse sich dies teilweise auf die Harmonisierung der MRL zurückführen, die im September 2008 in Kraft getreten ist, doch könnten auch andere Faktoren zu der Verbesserung beigetragen haben – etwa ein wirksamerer Rückgriff auf Rechtsvorschriften, die Hersteller und andere Akteure der Industrie zur Einführung von Sicherheitssystemen zwingen, sowie Änderungen der Einsatzmuster von Pestiziden in Europa.

Das EFSA-Referat Pestizide, das den Bericht erstellt hat, hebt hervor, dass es nicht notwendigerweise Sicherheitsbedenken aufwerfe, wenn in Lebensmitteln nachgewiesene Pestizide Rückstandshöchstgehalte überschreiten.

Die berichtenden Länder, zu denen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island und Norwegen zählen, haben nahezu 68 000 Proben von Lebensmittelprodukten auf 834 Pestizide analysiert. Dabei stieg die Zahl der analysierten Lebensmittelprodukte von knapp 200 im Jahr 2008 auf ungefähr 300 im Jahr 2009.

Die Einführung eines neuen Formats für die Datenberichterstattung ermöglichte eine genauere Bewertung der langfristigen Risiken, denen Verbraucher durch die Exposition gegenüber Pestizidrückständen ausgesetzt sind. Die EFSA kam zu dem Ergebnis, dass die Langzeitexposition gegenüber den Rückständen, die in den für die Ernährung der Europäer wichtigsten Lebensmitteln entdeckt wurden, nach aktuellem Wissensstand gesundheitlich unbedenklich ist.

Die Bewertung der kurzzeitigen (akuten) Exposition stützte sich auf Worst-Case-Szenarien, d.h. den angenommenen Verzehr großer Mengen eines Lebensmittels mit den höchsten gemessenen Rückstandswerten. Hier kam die EFSA zu dem Schluss, dass Risiken für Verbraucher unwahrscheinlich sind. Von den 10 553 Proben, die im Rahmen des von der EU koordinierten Programms genommen wurden, konnte bei 77 Proben ein potenzielles Risiko nicht ausgeschlossen werden.

Die Rückstandshöchstwerte wurden häufiger in Proben aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überschritten (6,9 % der Proben) als in solchen aus EU- und EFTA-Ländern (1,5 % der Proben).

Die geringste Überschreitungsquote von allen untersuchten Lebensmitteln wurde bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs (0,3 %) ermittelt.

Da für Lebensmittelerzeugnisse aus ökologischem Landbau keine spezifischen MRL existieren, wurden hier jene für konventionell hergestellte Lebensmittel angenommen. Die gemessene MRL-Überschreitungsquote war bei Bio-Produkten 7-mal niedriger als bei konventionell angebauten Erzeugnissen.

In dem Bericht spricht die EFSA eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Überwachungsprogramme und zur Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften für Pestizidrückstände aus.”

Der vollständige Bericht ist unter http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/2430.pdf abrufbar.

Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Propanil

Donnerstag, Oktober 27th, 2011

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1078/2011 der Kommission vom 25. Oktober 2011 zur Nichtgenehmigung des Wirkstoffs Propanil gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009

Betroffene Produkte / Kulturen / letzter zulässiger Anwendungstermin in Spanien:
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