EFSA hat ihren dritten Jahresbericht über Pestizidrückstände veröffentlicht

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die unten stehende Pressemitteilung herausgebracht. Bemerkenswert sind hierbei die Einschätzungen der Behörde bezüglich der kurzzeitigen (akuten) Exposition, in denen sie die Risiken für Verbraucher, auf Grund einer Beanstandungsquote von 0,01% bei der akuten Referenzdosis, als unwahrscheinlich einstuft.

“Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat ihren dritten Jahresbericht über Pestizidrückstände veröffentlicht. Der Bericht gibt einen Überblick über die Pestizidrückstände in Lebensmitteln in der Europäischen Union im Jahr 2009 und bewertet die Verbraucherexposition gegenüber diesen Rückständen durch die Ernährung. Dem Bericht zufolge steigt die Einhaltungsquote weiter: 97,4 % der analysierten Proben liegen unter den zulässigen Rückstandshöchstgehalten (MRL) von Pestiziden – ein Anstieg gegenüber 2008 von knapp einem Prozentpunkt.

In dem von der EU koordinierten Teil des Überwachungsprogramms[1], mit dem direkt vergleichbare Daten aus den berichtenden Ländern für die Bewertung der Ernährungsexposition erhoben werden sollen, waren 61,4 % der Proben frei von messbaren Pestizidrückständen. Im Vergleich zum Jahr 2006, in dem zuletzt dieselben Lebensmittelerzeugnisse pflanzlicher Herkunft im Rahmen eines von der EU koordinierten Programms analysiert worden waren, ist die MRL-Überschreitungsquote von 4,4 % auf 1,4 % zurückgegangen[2]. Der EFSA zufolge lasse sich dies teilweise auf die Harmonisierung der MRL zurückführen, die im September 2008 in Kraft getreten ist, doch könnten auch andere Faktoren zu der Verbesserung beigetragen haben – etwa ein wirksamerer Rückgriff auf Rechtsvorschriften, die Hersteller und andere Akteure der Industrie zur Einführung von Sicherheitssystemen zwingen, sowie Änderungen der Einsatzmuster von Pestiziden in Europa.

Das EFSA-Referat Pestizide, das den Bericht erstellt hat, hebt hervor, dass es nicht notwendigerweise Sicherheitsbedenken aufwerfe, wenn in Lebensmitteln nachgewiesene Pestizide Rückstandshöchstgehalte überschreiten.

Die berichtenden Länder, zu denen neben den EU-Mitgliedstaaten auch Island und Norwegen zählen, haben nahezu 68 000 Proben von Lebensmittelprodukten auf 834 Pestizide analysiert. Dabei stieg die Zahl der analysierten Lebensmittelprodukte von knapp 200 im Jahr 2008 auf ungefähr 300 im Jahr 2009.

Die Einführung eines neuen Formats für die Datenberichterstattung ermöglichte eine genauere Bewertung der langfristigen Risiken, denen Verbraucher durch die Exposition gegenüber Pestizidrückständen ausgesetzt sind. Die EFSA kam zu dem Ergebnis, dass die Langzeitexposition gegenüber den Rückständen, die in den für die Ernährung der Europäer wichtigsten Lebensmitteln entdeckt wurden, nach aktuellem Wissensstand gesundheitlich unbedenklich ist.

Die Bewertung der kurzzeitigen (akuten) Exposition stützte sich auf Worst-Case-Szenarien, d.h. den angenommenen Verzehr großer Mengen eines Lebensmittels mit den höchsten gemessenen Rückstandswerten. Hier kam die EFSA zu dem Schluss, dass Risiken für Verbraucher unwahrscheinlich sind. Von den 10 553 Proben, die im Rahmen des von der EU koordinierten Programms genommen wurden, konnte bei 77 Proben ein potenzielles Risiko nicht ausgeschlossen werden.

Die Rückstandshöchstwerte wurden häufiger in Proben aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums überschritten (6,9 % der Proben) als in solchen aus EU- und EFTA-Ländern (1,5 % der Proben).

Die geringste Überschreitungsquote von allen untersuchten Lebensmitteln wurde bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs (0,3 %) ermittelt.

Da für Lebensmittelerzeugnisse aus ökologischem Landbau keine spezifischen MRL existieren, wurden hier jene für konventionell hergestellte Lebensmittel angenommen. Die gemessene MRL-Überschreitungsquote war bei Bio-Produkten 7-mal niedriger als bei konventionell angebauten Erzeugnissen.

In dem Bericht spricht die EFSA eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung künftiger Überwachungsprogramme und zur Durchsetzung der europäischen Rechtsvorschriften für Pestizidrückstände aus.”

Der vollständige Bericht ist unter http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/doc/2430.pdf abrufbar.

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